Methode
Hybrid-DRG: warum stationäre Fallzahlen seit 2024 sinken, ohne dass weniger operiert wird
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es die sektorengleiche Vergütung nach §115f SGB V, die Hybrid-DRG. Bestimmte Eingriffe werden seitdem unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden, mit einer einheitlichen Pauschale vergütet. Diese Fälle tauchen in den stationären Abrechnungsdaten nicht mehr auf.
Der Effekt in den Zahlen
In der Urologie war die Ureterorenoskopie der erste betroffene Leistungsbereich. Die stationär gezählten Eingriffe fielen von 80.499 vor der Umstellung auf 45.448 im Jahr 2025. Zum 1. Januar 2025 kamen unter anderem Eingriffe an Blasentumoren und am äußeren Genitale hinzu, und die transurethrale Blasentumorresektion fiel ein Jahr später von 121.291 auf 109.370.
Medizinisch hat sich nichts geändert. Die Eingriffe finden weiter statt, sie werden nur anders abgerechnet. Wer die Kurve ohne dieses Wissen liest, sieht einen Einbruch der Versorgung, der keiner ist.
Konsequenzen für Auswertungen
Zeitreihen sind für betroffene Eingriffe ab dem Jahr der Aufnahme in den Hybrid-DRG-Katalog nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar. In meinen Auswertungen kennzeichne ich diese Reihen und breche sie am Stichtag. Vergleiche zwischen Kliniken innerhalb eines Jahres bleiben möglich, sofern beide Häuser gleich abrechnen.
Für die Ambulantisierung ist der Effekt umgekehrt eine Chance: Die Verlagerung lässt sich in den Abrechnungsdaten unmittelbar ablesen. Ein Klinikträger, der wissen will, wie viel Volumen aus dem stationären Bereich abfließt, bekommt mit den Hybrid-DRG-Reihen eine klare Antwort.
Welche Eingriffe betroffen sind
Der Katalog der Hybrid-DRG wird jährlich fortgeschrieben, die verbindliche Liste veröffentlichen die Selbstverwaltungspartner. Für jede Auswertung prüfe ich, welche OPS-Kodes im jeweiligen Jahr enthalten waren, damit die Brüche richtig zugeordnet werden.

Veröffentlicht am 27. August 2026.